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Novemberhilfe – Corona-Hilfe

Novemberhilfe

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Unter folgenden Voraussetzungen stellen Sie Ihren Förderantrag:

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen antragsberechtigt, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown im November 2020 auf eine der folgenden Weisen betroffen ist:

  • Direkt Betroffene: Unternehmen und Soloselbständige, die aufgrund der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
  • Indirekt betroffene: Unternehmen und Soloselbständige, die nachweislich und regelmäßig mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
  • Über Dritte Betroffene: Unternehmen und Soloselbständige, die regelmäßig mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen.

Wie hoch ist die Novemberhilfe?

Damit den betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Novemberhilfe als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert.

Die Höhe der Novemberhilfe beträgt 75 Prozent des Vergleichsumsatzes des Vorjahres und wird anteilig für jeden Tag im November 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war (Leistungszeitraum).

Wie kann die Novemberhilfe beantragt werden?

Der Antrag ist grundsätzlich durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellers einzureichen (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Auf der Basis der bei der Antragstellung gemachten Angaben erfolgt die Auszahlung der Novemberhilfe. Im Nachgang erfolgt gleichfalls über einen prüfenden Dritten eine Schlussabrechnung über die tatsächlichen Umsätze und anzurechnenden Leistungen. Gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen sind zurückzuzahlen.

Sie haben Fragen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe?
Sie möchten einen Antrag auf Novemberhilfe stellen?

Ich helfe Ihnen gern und stehe Ihne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sie erreichen mich unter daniel.matt@matt-steuerberater.de

Sie möchten lieber Überbrückungshilfe beantragen? Dann finden Sie weitere Infos hier: Überbrückungshilfe 2