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Überbrückungshilfe 2

Die Überbrückungshilfe 2 ist ein Förderprogramm zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise. Sie steht allen Unternehmen offen, die aufgrund der Pandemie eine wirtschaftliche Krise erleiden.

Im folgenden stelle ich Ihnen die Voraussetzungen zur Beantragung der Überbrückungshilfe vor:

  • Grundsätzlich für alle Branchen
  • Voraussetzungen
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.

      ODER
    • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
  • Unternehmen, die vor dem 1. April 2019 gegründet wurden und aufgrund von starken saisonalen Schwankungen ihres Geschäfts, im Zeitraum April bis August 2019 zusammen weniger als 15 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, werden von der vorgenannten Bedingung des Umsatzrückgangs freigestellt.
  • Zuschuss
    • Die zweite Phase der Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal vier Monate (September, Oktober, November und Dezember 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr.
    • Die Überbrückungshilfe (2. Phase) erstattet einen Anteil in Höhe von
      • 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
      • 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
      • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen. Die maximale Förderung beträgt € 50.000 pro Monat. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

  • Fristen
    • Antragsfrist bis spätestens 31. Januar 2021
    • Schlussrechnung bis spätestens 31. Dezember 2021

Förderfähig sind alle unvermeidlichen Fixkosten

Für die Antragstellung und für Fragen stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.

Weitere Hilfe finden Sie hier

Daniel.Matt@matt-steuerberater.de

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

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