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Überbrückungshilfe für Unternehmen

Mit Auslaufen der Sofort-Hilfe-Programme hat die Bundesregierung eine Überbrückungshilfe für Unternehmen beschlossen, um Unternehmen, die erhebliche Umsatzeinbußen zu verkraften haben, zu unterstützen.

Im Rahmen der Überbrückungshilfe soll die Finanzierung laufender Fixkosten von Unternehmen gefördert werden.

Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss ohne Rechtsgranspruch.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen und Unternehmer, die ihr Unternehmen im Haupterwerb betreiben.

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die unter den Wirtschaftsstabilisierungsfonds fallen.

Antragsvoraussetzungen:

  • Umsatzrückgang von 60% im April und Mai 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten April und Mai 2019
  • Bei Gründung nach 1. April 2019 im Vergleich zu November und Dezember 2019 (bei Gründung nach 31. Oktober 2019 keine Antragsberechtigung)
  • Unternehmen befindet sich zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Höhe der Überbrückungshilfe

  • Umsatzrückgang > 70% – Förderung 80% der Fixkosten
  • Umsatzrückgang zwischen 50% und 70% – Förderung 50% der Fixkosten
  • Umsatzrückgang >40% – Förderung 40% der Fixksoten
  • Maximale Förderung für die Monate Juni bis August 2020:
    • bis 5 Arbeitnehmer – 9.000 € (3.000 € pro Monat)
    • bis 10 Arbeitnehmer – 15.000 € (5.000 € pro Monat)
    • bis 249 Arbeitnehmer – 150.000 € (50.000 € pro Monat)
  • In begründeten Ausnahmefällen ist eine höhere Förderung möglich.

Die Überbrückungshilfe ist mit der Sofort-Hilfe-Zuschuss kombinierbar.

Antragstellung voraussichtlich ab 8. Juli 2020 möglich.

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Landesbehörde und ist nur durch einen Steuerberater möglich.

Ich unterstütze Sie gern bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Antragstellung. Kontakt